§1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
(1) Der Verein führt den Namen „Horriya“.
(2) Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt danach den Zusatz „e.V.“.
(3) Er hat seinen Sitz in Oberhausen.
(4) Geschäftsjahr ist das laufende Kalenderjahr.
§2 Zweck der Vereinigung
(1) Der Verein bezweckt:
a. Die Förderung der deutsch-palästinensischen Identität,
b. die Sensibilisierung der Gesellschaft hinsichtlich des Nah-Ost Konflikts,
c. die Förderung von Kunst und Kultur,
d. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der
Kultur und des Völkerverständigungsgedankens.
(2) Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch:
a. Die gemeinschaftliche Ausübung der deutsch-palästinensischen Identität;
Durchführung und Organisation lehrreicher Veranstaltungen sowie geeigneter
Seminare, Kurse und Workshops im Bereich der deutschen und
palästinensischen Kultur, Kunst und Identität; Errichtung und Pflege von
Diskussions- und Aktionsplattformen zur Auseinandersetzung mit deutschen
und palästinensischen Themen; Förderung der Pflege und Erhaltung von
Kulturwerten.
b. Konzeption und Durchführung deutsch-palästinensischer Jugendarbeit im
persönlichen und gesellschaftlichen Bereich. Integrationshilfe für
palästinensische Jugendliche in die mitteleuropäische Gesellschaft.
c. Durchführung und Organisation von Dialogtreffen, Vorträgen,
Podiumsdiskussionen, Seminaren und Konferenzen, sowie Projektbezogener
Zusammenarbeit mit Vereinen und weiteren Gruppen und/oder Einrichtungen.
d. Informationsveranstaltungen, Veröffentlichungen von Publikationen, Medien-
und Pressearbeit über vergangene und gegenwärtige Ereignisse in Palästina und
Deutschland, die den Dialog und das gegenseitige Verständnis fördern sollen und
somit eine multikulturelle Community schaffen.